Angaben gemäß §5 TMG
J Z I Jennifer Zimmermann Immobilien
Inhaberin: Jennifer Zimmermann
Weidengrund 26b
44797 Bochum
Kontakt:
Mobil: 0172 53 44 040
E-Mail: info@zimmobilien.ruhr
Steuernummer:
350/5722/3924
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44787 Bochum
Telefon: 0234 910 3671
E-Mail: ordnungsamt@bochum.de
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO erteilt durch:
Stadt Bochum
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 MDStV: Jennifer Zimmermann (Anschrift wie bereits angegeben)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Provisionsbedingungen
Meine Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Alle Daten basieren auf Angaben des Verkäufers. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vor behalten. Meine Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne meine Zustimmung nicht weitergegeben werden.
Ist dem Interessenten ein von mir benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent mir dies mitzuteilen. Sollte er dies nicht tun und meinen Dienst in Anspruch nehmen, entsteht dennoch ein Provisionsanspruch. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist ein Richtwert, daher freibleibend.
Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren / niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von mir angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich beurkundeten Kaufpreis. Eine Provision ist auch dann vom Käufer an mich zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertag abschließt. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von mir entfalteten Tätigkeit in der Folgezeitwirtschaftlich gleichwertige Verträge abschließt (sog. Folgeverträge). Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. Im Falle eines Verstoßes seitens des Auftraggebers oder seitens eines von mir informierten Interessenten behalte ich mir die Geltendmachung von Provisionsansprüchen vor.
Mein Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschlussfällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Ich behalte mir vor, in dem notariellen Kaufvertrag einen Provisionsanspruch zu fixieren. Mein Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die ich mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalte und zu deren Vereinbarung ich berechtigt bin (Doppeltätigkeit): bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen in der Regel je 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. In Einzelfällen kann die Höhe der Provision auch abweichen. Maßgeblich für die Provision ist der Provisionshinweis in der Rubrik Zahlen, Daten & Fakten in diesem Exposé. Hinsichtlich des Objektes bin ich auf die Angaben der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben des Auftraggebers und deren Vertretern wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernehme ich weder für die Objekte eine Gewähr noch für die Bonität der Vertragspartner. Meine Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch mein Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die von mir erstellen Fotos, Pläne usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne mein schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben bzw. verwendet werden. Das Nutzungsrecht endet nicht mit dem Maklervertrag. Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Vertragsparteienverpflichtet, eine gültige Bestimmung anstelle der ungültigen zu vereinbaren, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahekommt. Das gleiche gilt für ergänzungsbedürftige Lücken.